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Niederösterreich hilft.
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Informationen für Quartiergeber*innen

Welche Quartiere sind geeignet?

Die Unterkunft sollte idealerweise eine eigene, abgeschlossene Wohneinheit sein. Diese sollte zumindest mit Betten, einer Kochgelegenheit, und einem Kasten ausgestatten sein, da die meisten Flüchtlinge oft nicht mehr bei sich haben, als die Kleidung die sie tragen. Weiters sollten ausreichend Sanitäranlagen sowie Versorgungssicherheit (Warmwasser, Strom, Heizung) vorliegen.
Bei Angeboten, die kein eigener Wohnraum sind (WG-Zimmer, Zimmer in einer Wohnung…) wird bei der Kontaktaufnahme genau geklärt, unter welchen Rahmenbedingungen eine Unterbringung möglich sein könnte.

Die Quartiere sollten mindestens für drei Monate zur Verfügung stehen. Kürzere Zeiträume würde bedeuten, dass die Geflüchteten sehr schnell wieder umziehen müssen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen.

 

Was muss ich als Quartiergeber*in beachten?

Es wird empfohlen als Quartiergeber*in mit den Unterkunftsnehmer*innen einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Eine unverbindliche Übersicht zu den möglichen Vertragsformen sowie Muster finden Sie auf der Website der Caritas unter dem Punkt „Nützliche Formulare & Infos“.

Eine Wohnsitzmeldung ist bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde / Magistrat) durchzuführen, welche vom Unterkunftsgeber bestätigt werden muss.

Es besteht keine Möglichkeit, sich die Personen für das Quartier auszusuchen.

Vertriebenen sprechen oft kein Deutsch und benötigen wahrscheinlich Unterstützung beim weiteren Schritten und Behördenwegen. Viele hilfreiche Informationen finden Sie auf der Website des Landes Niederösterreich.

Logo Wohndrehscheibe für ukrainische Flüchtlinge

 

Auf der folgenden Seite werden die erforderlichen Vorinformationen zur Meldung einer Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine bei der NÖ WUK – Wohnungsdrehscheibe für ukrainische Kriegsflüchtlinge – erfasst. Sobald Wohnbedarf besteht, werden Sie von Mitarbeiter*innen der Caritas oder der Diakonie kontaktiert.

Sie sind nach Einmeldung der Unterkunft nicht verpflichtet, die Flüchtlinge zwingend aufzunehmen.